Das Softwarevertragsrecht regelt sämtliche mit dem Kauf von Software oder Ihrer Erstellung im Zusammenhang stehende Rechtsfragen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die konkrete Bestimmung von Vertragszweck und Vertragsgegenstand, weil hiervon erst abhängt, welches Recht Anwendung findet. So gilt für Standardsoftware grundsätzlich das Kaufvertragsrecht, während für individuell herzustellende Software in aller Regel das Werkvertragsrecht Anwendung findet. Die rechtlichen Konsequenzen der Abgrenzung, welche rechtliche Einordnung vorzunehmen ist, sind erheblich. So muss beispielsweise der Käufer, der Software für seine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit kauft, Mängel unverzüglich nach der Übergabe prüfen und rügen, da er anderenfalls seine Rechte verliert. Dies ist im Werkvertragsrecht gerade nicht der Fall, wobei hier besonderes Augenmerk darauf zu richten ist, ob und wann die Software abgenommen wurde. Hieran sind erhebliche Konsequenzen, wie beispielsweise der Eintritt der Fälligkeit der Vergütung oder der Wechsel der Beweislast für Mangelfreiheit bzw. Mangelhaftigkeit, geknüpft.

Vertragsgestaltung

Verträge insbesondere zur Erstellung individueller Software bedürfen auf den Einzelfall angepasster Regelungen. Selbst kleinste Details können immense Auswirkungen haben, sodass auf die Vertragsgestaltung größte Sorgfalt aufzuwenden ist.
 

Als Auftraggeber sollten Sie insbesondere auf folgende Punkte besonderes Augenmerk richten:

  • Regeln Sie Preis, Vertragsgegenstand, Qualität und den Zeitpunkt der Fertigstellung so konkret als möglich;
  • Regeln Sie, dass ein möglichst detailliertes Konzept nebst Hard- und Softwarevoraussetzungen sowie ein Pflichtenheft Vertragsgegenstand sind;
  • Klären Sie die Solvenz des Auftragnehmers und/oder prüfen Sie Bestand und Umfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Ihres Vertragspartners;
  • Treffen Sie vor Vertragsschluss – soweit möglich und nicht mit größeren Nachteilen verbunden, gegebenenfalls sogar vor Fertigstellung – keine Vereinbarung mit Dritten;
  • Legen Sie Prüfungszeitraum und Art und Vornahme der Abnahme genau fest;
  • Regeln Sie, dass Sie den Quellcode erhalten, dieser vom Auftragnehmer in verständlicher Sprache zu dokumentieren ist und Ihnen das Recht zum Bearbeiten eingeräumt wird;
  • Lassen Sie sich ein Nießbrauchrecht an der Software einräumen.


 Auftragnehmer sollten auf folgendes hinwirken:

  • Schließen Sie möglichst Einzelverträge für die einzelnen Projektphasen ab;
  • Vereinbaren Sie einen Vorbehalt hinsichtlich objektiver technischer Machbarkeit;
  • Lassen Sie sich auf Ihrer Leistung basierende und für diese erforderlichen Aufwendungen vertraglich (auch der Höhe nach) genehmigen;
  • Informieren Sie den Auftraggeber regelmäßig und nachweisbar über den Fortgang und den Stand des Projekts

Tipp: Beide Vertragsparteien sollten bereits vor Vertragsschluss darüber nachdenken, ob ein Wartungs- und Pflegevertrag sinnvoll erscheint und gegebenenfalls separat bei Abschluss des Softwareerstellungsvertrags vereinbart werden sollte. Gegebenenfalls sind auch hierbei die Konditionen möglichst genau zu bestimmen.

 

Für weitergehende Fragen nehmen Sie bitte unverbindlich mit uns Kontakt auf.